Förderungen für öffentliche Einrichtungen

Beschattung ist ein wichtiger Faktor, um den Auswirkungen zukünftiger Klimaproblematiken, wie Hitzewellen, entgegenzuwirken. Öffentliche Plätze, Schulen und Kindergärten benötigen Schutz vor starker Sonne, um den Komfort und die Gesundheit der Bürger zu gewährleisten. Außerdem bietet der Schatten vor dem Gebäude auch einen Blend- und Wärmeschutz für den Innenbereich. Investitionen in Beschattungskonzepte sind daher eine Investition in die Zukunft!

Über das Förderprogramm

Mit Hilfe des Förderprogramms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen trägt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und sich auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen.  Das BMUV unterstützt mit dem Förderprogramm soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Insgesamt werden 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.

Das Förderprogramm “Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” wurde am 30.10.2020 veröffentlicht und bietet bis zum 31.12.2023 Unterstützung für Projekte. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Projekte bis zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein müssen. Da auch investive Maßnahmen gefördert werden, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen, um das volle Potenzial der Förderung zu nutzen.

Viele Maßnahmen sind förderfähig wie z.B.

  • Verschattung von Aufenthaltsbereichen, beispielsweise durch Pavillons, Sonnensegel, Pergolen,
  • Dach, Fassaden, Straßen- und Hofbegrünung,
  • Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude, beispielsweise durch Installation von Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden sowie statischem Sonnenschutz (Überkopfverschattung),
  • Schaffung klimaangepasster Multifunktionsflächen, beispielsweise durch Anlage von Wasserspielplätzen
  • und vieles mehr!

Die Förderquoten liegen bei 80% bis 90%, was sich auf jeden Fall als attraktiv erweist. Die jeweilige Förderquote hängt von der Rechtsform Ihrer Organisation und dem Förderschwerpunkt ab, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Genauere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Richtlinie.

Antragsberechtigt sind:

  • soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft,
  • deren Träger und Spitzenverbände,
  • Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene sowie
  • weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von ZUG. Dort ist alles sehr ausführlich beschrieben und Sie werden neben der Richtlinie, den Informationen zur Antragstellung und einer Kontaktmöglichkeit für Fragen noch weitere wertvolle Informationen finden.

Sollten Sie Ihre Einrichtung mit einem Sonnensegel oder Markisen ausstatten wollen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei der Planung. Wir führen eine breite Auswahl an verschiedenen Marken und Modellen und finden garantiert das passende Produkt für Ihr Budget. Mit uns haben Sie alles aus einer Hand: wir planen, montieren und warten Ihre Beschattungslösungen professionell und zuverlässig. Wir unterstützen Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns gemeinsam das perfekte Beschattungskonzept für Sie gestalten!

Quellen:
https://foerdermittel-wissenswert.de/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/
https://www.z-u-g.org/anpaso/
https://www.z-u-g.org/fileadmin/zug/Dateien/Foerderprorgamme/AnpaSo/foerderrichtlinie_AnpaSo.pdf